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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Signage Multi Profile GmbH

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen

Signage Multi Profile GmbH
2114 Weinsteig, Mühlbachstraße 8
ATU68095544
(nachfolgend „Anbieter“ oder „Verkäufer“)

und

Unternehmern im Sinne des § 1 UGB
(nachfolgend „Kunde“).

 

§ 1 Geltungsbereich

 

(1) Diese AGB gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sind.

(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich per E-Mail zugestimmt wurde.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Kunden, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

(4) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie per E-Mail bestätigt wurden.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

 

(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Angaben in Katalogen, Preislisten, Zeichnungen, Abbildungen, auf Websites oder in sonstigen Unterlagen über Maße, Gewichte, Leistungen, technische Daten oder sonstige Eigenschaften sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt werden.

(3) Die Darstellung der Produkte und Leistungen im Online-Shop, in Katalogen, Preislisten oder sonstigen Werbeunterlagen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.

(4) Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Angebot. Der Kunde kann seine Bestellung insbesondere über den Online-Shop, per E-Mail oder telefonisch abgeben. Bestellungen über den Online-Shop sind ausschließlich Unternehmern vorbehalten.

(5) Bei Bestellungen über den Online-Shop gibt der Kunde durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichwertig eindeutigen Schaltfläche ein verbindliches Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren oder Leistungen ab.

(6) Der Bestellvorgang im Online-Shop umfasst regelmäßig folgende Schritte:
a) Auswahl der gewünschten Produkte und Ablage im Warenkorb,
b) Prüfung der Angaben im Warenkorb,
c) Eingabe der Rechnungs- und Lieferadresse,
d) Auswahl der Zahlungsart,
e) Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur sämtlicher Eingaben über die Schaltfläche „Zurück“,
f) verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichwertig eindeutigen Schaltfläche.

(7) Der Eingang einer über den Online-Shop abgegebenen Bestellung kann automatisiert bestätigt werden; eine solche Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

(8) Sofern zusätzliche Versand-, Liefer- oder Transportkosten im Zeitpunkt der Bestellung noch nicht abschließend berechnet werden können, werden diese dem Kunden gesondert per E-Mail mitgeteilt. In diesem Fall kommt der Vertrag erst zustande, wenn
a) der Kunde die mitgeteilten Versand-, Liefer- oder Transportkosten ausdrücklich bestätigt, insbesondere durch Anklicken eines ihm per E-Mail übermittelten Bestätigungslinks, und
b) der Verkäufer die Bestellung durch Auftragsbestätigung oder Rechnungsübermittlung per E-Mail annimmt.

(9) Sofern keine gesonderte Mitteilung zusätzlicher Versand-, Liefer- oder Transportkosten erforderlich ist, kommt der Vertrag durch Auftragsbestätigung oder Rechnungsübermittlung per E-Mail, auch im Wege eines automatisierten Versands, oder durch tatsächliche Lieferung bzw. Leistungserbringung durch den Verkäufer zustande. Dies gilt für Bestellungen über den Online-Shop ebenso wie für Bestellungen per E-Mail oder Telefon.

(10) Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen durch Mitarbeiter oder Vertriebspersonen des Verkäufers sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer per E-Mail bestätigt werden.

 

§ 3 Preise

 

(1) Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Lager bzw. Versandort des Verkäufers. Verpackungs-, Versand-, Transport-, Versicherungs-, Montage-, Zoll- und sonstige Nebenkosten werden gesondert verrechnet.

(3) Sofern in einem Angebot nichts Abweichendes angegeben ist, ist der Verkäufer an die darin genannten Preise 14 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden.

 

§ 4 Lieferung und Leistung

 

(1) Liefer- und Leistungsfristen sowie Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich per E-Mail als verbindlich bezeichnet wurden.

(2) Die Einhaltung von Liefer- und Leistungsfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Mitwirkungs- und Zahlungspflichten des Kunden voraus.

(3) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare und vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Transportstörungen oder ausbleibende bzw. nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, verlängern Liefer- und Leistungsfristen angemessen.

(4) Dauert ein solches Hindernis länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrags zurückzutreten.

(5) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(6) Gerät der Verkäufer in Verzug, hat der Kunde dem Verkäufer zunächst eine angemessene Nachfrist per E-Mail zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag hinsichtlich des vom Verzug betroffenen Teils zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Liefer- oder Leistungsverzugs bestehen nur nach Maßgabe des § 13 dieser AGB.

(7) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, den ihm dadurch entstehenden Schaden einschließlich allfälliger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

 

§ 5 Versand und Gefahrenübergang

 

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.

(3) Verzögert sich der Versand oder die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Mitteilung der Versand- oder Abnahmebereitschaft auf den Kunden über.

(4) Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der Versendung und Verpackung nach pflichtgemäßem Ermessen zu wählen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

 

§ 6 Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung

 

(1) Den Kunden trifft die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 UGB. Er hat die gelieferte Ware bzw. erbrachte Leistung unverzüglich nach Übergabe bzw. Leistungserbringung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, jedenfalls vor Verarbeitung, Montage oder Weiterveräußerung, schriftlich anzuzeigen.

(2) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße und rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Lieferung oder Leistung hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt.

(3) Bei rechtzeitig gerügten und berechtigten Mängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Gewähr durch Verbesserung, Austausch oder Nachtrag des Fehlenden.

(4) Schlägt die Gewährleistungsbehebung fehl, verweigert der Verkäufer sie unberechtigt oder ist sie für den Kunden unzumutbar, kann der Kunde Preisminderung verlangen; bei nicht bloß geringfügigen Mängeln kann er auch Wandlung begehren.

(5) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist gilt, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes zulässig vereinbart ist.

(6) Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, Funktionsstörungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, normale Abnutzung, unsachgemäße Lagerung, fehlende Wartung, eigenmächtige Änderungen, Eingriffe Dritter oder sonstige nicht vom Verkäufer zu vertretende Umstände zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere auch für Mängel, Störungen oder Schäden, die auf ungeeignete oder mangelhafte bauseitige Voraussetzungen zurückzuführen sind, insbesondere auf nicht ordnungsgemäße oder nicht ausreichend dimensionierte Stromversorgung, Zuleitungen, Verkabelungen, Absicherungen, Schaltstellen, Befestigungsuntergründe, Tragkonstruktionen, Fassaden- oder Wandflächen sowie sonstige technische oder bauliche Voraussetzungen im Einflussbereich des Kunden. Ebenso besteht keine Gewährleistung für Beeinträchtigungen, die daraus resultieren, dass die gelieferten Waren mit vorhandenen Anschlüssen, Steuerungen oder sonstigen Einrichtungen des Kunden nicht kompatibel sind, sofern eine bestimmte Kompatibilität nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

(7) Soweit der Verkäufer technische Angaben, Empfehlungen oder Vorschläge macht, entbindet dies den Kunden nicht von der Pflicht, die Eignung der gelieferten Ware für den beabsichtigten Verwendungszweck sowie das Vorliegen der erforderlichen bauseitigen und technischen Voraussetzungen eigenverantwortlich zu prüfen.

(8) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz, richten sich ausschließlich nach § 13 dieser AGB.

 

§ 7 Rücktritt und Stornierung

 

(1) Ein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach fernabsatzrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften besteht für Unternehmer nicht.

(2) Ein Rücktritt oder eine Stornierung durch den Kunden ist nur aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Verkäufer zulässig.

(3) Im Fall einer einvernehmlich akzeptierten Stornierung ist der Verkäufer berechtigt, bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten in Rechnung zu stellen.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der jeweiligen Lieferung, einschließlich Nebenforderungen, im Eigentum des Verkäufers.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und erforderlichenfalls auf eigene Kosten ausreichend zu versichern.

(3) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich bekannt zu geben und den Verkäufer bei der Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu unterstützen.

(5) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht automatisch als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer erklärt dies ausdrücklich.

 

§ 9 Zahlung

 

(1) Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess jeweils angebotenen Zahlungsarten. Maßgeblich sind ausschließlich die bei Abschluss der Bestellung tatsächlich angebotenen und auswählbaren Zahlungsarten.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag frei verfügen kann.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Darüber hinaus hat der Kunde die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn-, Inkasso-, Auskunfts- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.

(5) Bei Rückbelastungen oder Chargebacks, insbesondere bei Kreditkarten- oder PayPal-Zahlungen, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht vom Verkäufer zu vertreten sind.

(6) Werden dem Verkäufer Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu beeinträchtigen geeignet sind, ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen oder nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.

(7) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder mit der Forderung des Verkäufers in einem rechtlichen Zusammenhang stehenden Gegenforderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 10 Schutzrechte, Unterlagen und Gebrauchsmuster

 

(1) An sämtlichen vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Angeboten, Zeichnungen, Plänen, Mustern, technischen Unterlagen, Abbildungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen verbleiben sämtliche Eigentums-, Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte beim Verkäufer bzw. beim jeweiligen Rechteinhaber.

(2) Solche Unterlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder für andere als die vertraglich vorausgesetzten Zwecke verwendet werden.

(3) Soweit Produkte, Profile, Konstruktionen oder sonstige Leistungen des Verkäufers durch Gebrauchsmuster, Patente, Urheberrechte, Marken oder sonstige Immaterialgüterrechte geschützt sind, werden dem Kunden daran keine über den Vertragszweck hinausgehenden Rechte eingeräumt. Die Profile des Verkäufers sind insbesondere durch das Gebrauchsmuster GM275/2013 geschützt.

(4) Erfolgt die Lieferung oder Leistung nach Vorgaben, Zeichnungen, Plänen, Spezifikationen oder sonstigen Unterlagen des Kunden, haftet der Kunde dafür, dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden, und hält den Verkäufer diesbezüglich schad- und klaglos.

 

§ 11 Geheimhaltung

 

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die
a) allgemein bekannt oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei bereits vor Offenlegung nachweislich bekannt waren,
c) von einem Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder
d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.

(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung für drei Jahre aufrecht.

 

§ 12 Hinweis gemäß EAG-VO

 

(1) Soweit der Verkäufer in Österreich Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr setzt, erfüllt er seine Verpflichtungen nach der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) über die Teilnahme an einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem.

(2) Die Entpflichtung erfolgt über Interzero Austria GmbH unter der Herstellernummer 1001208.

(3) Elektroaltgeräte können entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bei den vorgesehenen kommunalen Sammelstellen bzw. über die jeweils aktuellen Rücknahme- oder Übernahmestellen des eingesetzten Sammel- und Verwertungssystems zurückgegeben werden.

(4) Informationen zu den aktuellen Rückgabemöglichkeiten stellt der Verkäufer auf Anfrage zur Verfügung.

 

§ 13 Haftung

 

(1) Der Verkäufer haftet für Schäden des Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit in den nachstehenden Bestimmungen nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) In den Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Verkäufers auf unmittelbare Sachschäden beschränkt und der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert der jeweils betroffenen Lieferung oder Leistung begrenzt.

(4) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter, Datenverluste sowie reine Vermögensschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, Personenschäden sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(6) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

 

(1) Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Sitz des Verkäufers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Korneuburg ausschließlich zuständig.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.